6. Die am 3. September 2019 bei A._____ beschlagnahmten Gegenstände (Daten ab dem Mobiltelefon U23414 und die diversen Notizzettel U23416) werden aus der Beschlagnahme entlassen und A._____ zurückgegeben. A._____ wird eine Frist von 30 Tagen ab Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Strafverfügung angesetzt, um sich für die Rückgabe der Gegenstände mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen, oder seinen Verzicht -3-