10. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 Abs. 1 StPO, Art. 81 StPO). - 30 - Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. 2. Der Beschuldigte wird freigesprochen von den Vorwürfen - der mehrfachen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 1 StGB betreffend Konsum von Tier- und Gewaltpornografie (Anklageziffer 1. b) [in Rechtskraft erwachsen]; - der mehrfachen Gewaltdarstellungen (Anklageziffer 1. c).