Beim Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Gewaltdarstellung handelt es sich um einen vergleichsweise untergeordneten Punkt. Nachdem der vorinstanzliche Entscheid nur unwesentlich abgeändert wird, rechtfertigt es - 28 - sich, die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 vollumfänglich dem Beschuldigten aufzuerlegen (inkl. Gutachterkosten von Fr. 770.00; § 18 VKD i.V.m. § 29 GebührD).