Vielmehr gehen diese mit der Freiheitsstrafe in der Regel einher. Zudem würde auch bei einer zu vollziehenden Freiheitsstrafe die Möglichkeit bestehen, dass sich der Beschuldigte gewissen Vertrauenspersonen aus Familie und Freundeskreis hinsichtlich seiner psychischen Störung anvertraut, was gemäss Dr. med. B._____, wie ausgeführt, vorteilhaft wäre, da dies der vermeidenden Persönlichkeitsstruktur des Beschuldigten entgegenwirke. Zu berücksichtigen ist letztlich auch, dass der Beschuldigte bereits vorbestraft ist und das Strafbedürfnis demnach grösser ist als bei einem Ersttäter. Der Beschuldigte handelte zudem mit voller Schuldfähigkeit.