med. B._____ anlässlich der Berufungsverhandlung auch für den aktuellen Zeitpunkt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14). Dr. med. C._____, bei welcher sich der Beschuldigte seit dem 13. Dezember 2016 in einer deliktsund störungsspezifischen ambulanten forensischen Psychotherapie befindet, bestätigt diese Diagnose im Therapieverlaufsbericht vom 25. Juni 2024 ebenfalls. Sie hat weiter akzentuierte Persönlichkeitszüge (vermeidend-gehemmt) und eine leichte depressive Episode (ICD-10 32.0) beim Beschuldigten festgestellt (Therapieverlaufsbericht S. 2, vgl. auch UA act. 127.5 ff.).