zu stellen. Die Freiheitsstrafe von 18 Monaten ist unbedingt auszusprechen, zudem ist die Gewährung des bedingten Vollzugs für die Geldstrafe von 300 Tagessätzen à Fr. 150.00 gemäss Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 24. August 2015 zu widerrufen. Da keine gleichartigen Strafen vorliegen, fällt eine Gesamtstrafenbildung ausser Betracht. Dass die Strafe deshalb insgesamt höher ausfällt, als wenn die Strafen gleicher Art wären und eine Gesamtstrafe gebildet würde, ist vom Gesetzgeber vorgesehen und entgegen dem Beschuldigten nicht zu beanstanden.