hohes Rückfallrisiko für Hands-off-Delikte und ein in wesentlichem Masse erhöhtes Risiko für Hands-on-Delikte bestehe (UA act. 66.55 ff. und 66.64 ff., Protokoll Berufungsverhandlung S. 14, siehe dazu ausführlich unten). Dasselbe ergibt sich im Übrigen auch aus dem aktuellen Therapieverlaufsbericht von Dr. med. C._____, die eine Weiterführung der ambulanten Therapie empfiehlt (Therapieverlaufsbericht S. 3). Entgegen dem Beschuldigten (Berufungserklärung S. 7, Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 ff.) sind seine erzielten Fortschritte denn auch noch nicht so, dass er deshalb keiner Massnahme mehr bedürfte. Auch wenn gestützt auf den Therapieverlaufsbericht von Dr. med.