Wie zu zeigen sein wird, ist gestützt auf Art. 63 StGB eine ambulante strafvollzugsbegleitende Massnahme anzuordnen (siehe dazu unten). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_986/2021 vom 19. Mai 2022 E. 1.3) bedeutet die Anordnung einer Massnahme zugleich eine ungünstige Prognose und schliesst demnach den bedingten oder teilbedingten Aufschub einer Strafe aus. Dies gilt auch, wenn eine ambulante Massnahme angeordnet wird.