Seit den vorliegenden Delikten hat sich der Beschuldigte soweit ersichtlich wohlverhalten, was sich neutral auswirkt. Sodann hat er sich mit der Anordnung einer ambulanten Therapie einverstanden erklärt. Er befindet sich seit dem 13. Dezember 2016 in ambulanter Behandlung, die ihm aufgrund des früheren Strafverfahrens als Weisung auferlegt worden war. Seine Therapeutin, Dr. med. C._____ hat ausgeführt, dass in dieser Therapie eine Krankheitseinsicht erreicht worden und gute Fortschritte erzielt worden seien (vgl. Therapieverlaufsbericht vom 25. Juni 2024).