Einzelstrafen zwischen einem halben Monat bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist dabei zu berücksichtigen, dass die einzelnen Konsumhandlungen sowohl zeitlich als auch sachlich in einem engen Zusammenhang mit der Straftat stehen, für welche die Einsatzstrafe festgelegt wurde (vgl. oben). Entsprechend geringer fällt der im Rahmen der Asperation zu berücksichtigende Gesamtschuldbeitrag aus. Insgesamt ist unter Berücksichtigung der Vielzahl der Bilddateien und den zusätzlichen Videodateien eine Asperation um 18 Monate auf 24 Monate Freiheitsstrafe vorzunehmen.