Unter den mehreren Tausend sichergestellten Bilddateien fanden sich sowohl vergleichsweise milde Formen wie etwa solche ohne sichtbare Vornahme sexueller Handlungen, bis hin zu schweren Formen verbotener Pornografie. Zu Letzteren gehörte namentlich die Abbildung von eindeutig minderjährigen Mädchen und Knaben die vaginal oder anal von einem erwachsenen Mann penetriert werden oder einen solchen oral befriedigen müssen. Entsprechend schwer wiegt das damit einhergehende Tatverschulden.