124 Ordner Übereinstimmung P2P), ist – siehe dazu oben – von einer tatsächlichen Handlungseinheit auszugehen. Abgebildet wird auf den inkriminierten Dateien namentlich die vaginale Penetration eines Mädchens im Vorschulalter und die orale Befriedigung eines erwachsenen Mannes durch ein Mädchen im Vorschulalter inkl. Ejakulation über das Gesicht desselben Mädchens. Bei diesen pornografischen Dateien handelt es sich im Vergleich zum weiten Spektrum denkbarer kinderpornografischer Darstellungen um schwere Formen von Pornografie. Entsprechend schwer wiegt die damit einhergehende Gefährdung des geschützten Rechtsguts.