Geldstrafe von 300 Tagessätzen à Fr. 150.00 und einer Busse von Fr. 9'000.00 verurteilt. Diese Vorstrafe konnte ihn offenbar trotz der hohen bedingt ausgesprochenen Geldstrafe sowie der hohen Verbindungsbusse nicht davon abhalten, noch während verlängerter Probezeit erneut einschlägige Delikte zu begehen. Die Probezeit wurde verlängert, da sich der Beschuldigte nicht weisungsgemäss in eine ambulante Therapie begeben hat. Auch wenn die vorliegenden Begehungen der Pornografie im Zusammenhang mit seinen pädophilen Neigungen und damit einer psychischen Störung der Sexualpräferenz stehen, hätte er es in der Hand gehabt, sich weisungsgemäss Hilfe zu holen, was er zunächst verweigert hat.