Rücken in einer Blutlache liegende, mutmasslich verstorbene Frau mit nacktem Oberkörper sowie eine an Füssen und Händen gefesselte und am Kopf geknebelte, liegende, mutmasslich verstorbene Frau in weissem Tuch mit Blut im Kopfbereich (vgl. Anklageziffer 1 lit. c).