2.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, sich zwischen dem 1. September 2020 und dem 16. Dezember 2020 des mehrfachen Besitzes von Gewaltdarstellungen gemäss Art. 135 Abs. 1bis StGB schuldig gemacht zu haben. Er habe vier Bilder mit Gewaltdarstellungen aus dem Internet beschafft, auf seinen Datenträgern gespeichert und konsumiert und spätestens am 16. Dezember 2020 wieder gelöscht. Auf den Bildern sehe man zweimal den abgetrennten Kopf eines Mädchens, eine auf dem -6-