1. Der Beschuldigte wendet sich mit seiner Berufung gegen die Schuldsprüche der mehrfachen Gewaltdarstellung sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Besitz von Waffen), diese sind zu überprüfen. Weiter ist die Strafzumessung inkl. Widerruf des mit Urteil vom 24. August 2015 des Gerichtspräsidiums Aarau für die Geldstrafe von 300 Tagessätzen à Fr. 150.00 gewährten bedingten Vollzugs zu überprüfen. Zentraler Punkt der Berufung ist die Frage, ob der Vollzug der Freiheits- -5-