Schliesslich sei der Anteil der Freiheitsstrafe, der das Tätigkeitsverbot nach sich ziehe, auf 10 Monate zu kürzen. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien ihm zu 85% aufzuerlegen, die Gutachterkosten vollumfänglich, die Entschädigung des amtlichen Verteidigers sei zu 85% zurückzufordern, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen würden. 4. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten und des Sachverständigen Dr. med. B._____ fand am 29. August 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: