3. Mit Berufungserklärung vom 18. September 2023 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen Gewaltdarstellung und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Besitz von Waffen), sowie eine Verfahrenseinstellung hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Erwerb von Waffen). Die Schuldsprüche wegen mehrfacher Pornografie (mehrfache Verbreitung und mehrfacher Konsum von Kinderpornografie Art. 197 Abs. 4 Satz 2 und 5 Satz 2 StGB) sowie der Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Pornografie (Konsum Tier- und Gewaltpornografie Art. 197 Abs. 5 Satz 1 StGB) wurden mit Berufung nicht angefochten.