Gegenstand Pornografie, Gewaltdarstellungen, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 29. November 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Pornografie (Verbreitung von tatsächlicher Kinderpornografie; Konsum tatsächlicher Kinder-, Tier- und Gewaltpornografie), mehrfacher Gewaltdarstellung (Besitz) und mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz. 2. Das Bezirksgericht Aarau fällte am 30. März 2023 folgendes Urteil: