zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 1'800.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 200.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe, [in Rechtskraft erwachsen] verurteilt. 3.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft von insgesamt 37 Tagen wird auf die Geldstrafe angerechnet. 4. [in Rechtskraft erwachsen] Die folgenden beschlagnahmten Gegenstände, werden gestützt auf Art. 31 WG i.V.m. § 30 Abs. 1 der Polizeiverordnung (PolV) der Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, überwiesen: - 1 Teleskopschlagstock ASP; - 1 Gasdruck Pistole Colt Defender. - 17 - Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.