Schuldsprüche wegen Urkundenfälschung und damit einem Verbrechen, des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz sowie der mehrfachen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz um einen vergleichsweise untergeordneten Punkt. Es rechtfertigt sich daher, dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 2'327.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'100.00) aufzuerlegen.