3, UA act. 913). Mit Strafbefehl vom 1. April 2022 verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfachem Betäubungsmittelkonsum sowie einer Tätlichkeit zum Nachteil seines Sohnes (UA act. 992 ff.), wobei in Bezug auf letzteres Delikt im vorinstanzlichen Verfahren schliesslich eine in Rechtskraft erwachsene Verfahrenseinstellung erfolgte. Das eingeholte Gutachten vom 25. August 2020 wurde zur Abklärung der Gefährlichkeit des Beschuldigten eingeholt im Zusammenhang mit dem Vorwurf der mehrfachen Drohung, mehrfachen Tätlichkeit und einfachen - 14 -