Im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten erging am 24. März 2022 eine mittlerweile rechtskräftige Einstellungsverfügung betreffend die Delikte der mehrfachen Drohung, mehrfachen Tätlichkeit, einfachen Körperverletzung und versuchten vorsätzliche Tötung zum Nachteil der Ehefrau bzw. der Kinder des Beschuldigten, wobei die Tragung der diesbezüglichen Verfahrenskosten durch den Kanton verfügt wurde (Einstellungsverfügung vom 24. März 2022 Ziff. 3, UA act. 913).