Die Verfahrensdauer von etwas mehr als zwei Jahren für das Vorverfahren erscheint insbesondere mit Blick auf die Vielzahl von Delikten, denen der Beschuldigte angeschuldigt wurde, nicht als stossend. Insbesondere wurde dem Beschuldigten eine versuchte vorsätzliche Tötung, mehrfache Drohung und mehrfache Tätlichkeit zum Nachteil seiner Ehefrau, Tätlichkeit zum Nachteil seines Sohnes, Urkundenfälschung, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Hinsichtlich der vorgeworfenen Delikte zum Nachteil seiner Ehefrau wurde das Verfahren zudem zeitweise sistiert.