Das Verfahren dauerte bis anhin nicht ganz 4 Jahre. Davon entfielen rund 2 ¼ Jahre auf das Vorverfahren, nicht ganz 1 Jahr auf das vorinstanzliche Verfahren und knapp ¾ Jahre auf das Berufungsverfahren. Die Verfahrensdauer von etwas mehr als zwei Jahren für das Vorverfahren erscheint insbesondere mit Blick auf die Vielzahl von Delikten, denen der Beschuldigte angeschuldigt wurde, nicht als stossend.