Am 1. April 2022 erging der Strafbefehl hinsichtlich einer Tätlichkeit, Urkundenfälschung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (UA act. 993 ff.). Nach der dagegen erhobenen Einsprache vom 14. April 2022 wurde der Strafbefehl schliesslich am 5. Oktober 2022 an das Bezirksgericht Zofingen überwiesen (GA act. 1 f.). Die erstinstanzliche Verhandlung inkl. mündlicher Urteilseröffnung fand am 4. April 2023 statt (GA act. 57 ff.). Das Dispositiv wurde dem Beschuldigten am 18. April 2023 (GA act. 90) zugestellt, wogegen am 28. April 2023 die Berufung angemeldet wurde (GA act. 93).