Das vorliegende Strafverfahren wurde am 17. Juni 2020 eröffnet. Mit Verfügung vom 27. Januar 2021 sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren hinsichtlich mehrfacher Drohung und Tätlichkeit (UA act. 901 ff.) und stellte dieses am 24. März 2022 ergänzend auch hinsichtlich einer versuchten vorsätzlichen Tötung ein (UA act. 913 ff.). Am 1. April 2022 erging der Strafbefehl hinsichtlich einer Tätlichkeit, Urkundenfälschung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (UA act.