3.6. Der Beschuldigte rügt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und begründet dies mit der langen Dauer des Verfahrens, insbesondere der Dauer bis zum Strafbefehl bzw. zur Überweisung des Verfahrens an die Vorinstanz sowie der Dauer des Berufungsverfahrens (Plädoyer der Verteidigung S. 7). Das Bundesgericht hat die Grundsätze des Beschleunigungsgebots wiederholt dargelegt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 7B_454/2023 vom 27. März 2024 E. 3.1.3; BGE 143 IV 373). Darauf kann verwiesen werden.