hat (UA act. 772, Frage 77), damit noch einverstanden war. Um den Anschein zu erwecken, dass das Dokument von einem 1 bis 1 ½ Jahren zuvor (UA act. 773, Frage 85) – möglicherweise tatsächlich – geäusserten Willen gedeckt war, datierte er die Urkunde bewusst auf den 4. September 2019 zurück (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Die damaligen Willensäusserungen, waren hingegen nicht mehr aktuell.