2.2. Gegen das dem Beschuldigten am 18. April 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete dieser am 28. April 2023 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 17. August 2023 eröffnet. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. September 2023 beantragt der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung. Er verlangt eine Reduktion der bedingten Geldstrafe auf 15 Tagessätzen zu Fr. 30.00, eine Genugtuung für die Überhaft von Fr. 4'400.00. Ferner hat er die Kos- ten- und Entschädigungsfolgen angefochten. 3.2. Die Staatsanwaltschaft verzichtet mit Eingabe vom 27. September 2023 auf einen Nichteintretensantrag und eine Anschlussberufung.