Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. d bis f im Gesamtbetrag von Fr. 3'791.00 auferlegt. 5.3. Die Kosten für die amtliche Verteidigung in der Höhe von Fr. 2'750.65 (inkl. Fr. 195.70 MwSt.) gehen einstweilen zu Lasten der Staatskasse. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau diese Kosten zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 7. Der Beschuldigte trägt seine Kosten im Übrigen selber.