Diese kurze Reaktionszeit erscheint unrealistisch. Gemäss Bundesgericht beträgt die Reaktionszeit selbst bei erhöhter Bremsbereitschaft mindestens eine Sekunde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1030/210 vom 22. März 2011 E. 3.3.3). Geringere Werte von 0.7 bis 0.8 Sekunden Reaktionszeit können nur erreicht werden, wenn der Lenker seinen Blick ununterbrochen auf das Fahrzeug vor ihm richtet und ein abruptes Abbremsmanöver des vorfahrenden Fahrzeugs erwartet. Davon kann in tatsächlicher Hinsicht nicht ausgegangen werden. -6-