3.4. Zusammengefasst ist der Beschuldigte für die grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 90.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 500.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen. Auf den Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 4. April 2022 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 90.00 gewährten bedingten Strafvollzugs wird verzichtet. Stattdessen wird der Beschuldigte verwarnt und die Probezeit um 1 Jahr verlängert.