Zusammengefasst gelangt das Obergericht mit der Vorinstanz zum Schluss, dass keine Zweifel daran bestehen, dass es sich bei der auf dem Bild der Geschwindigkeitsmessung abgebildeten Person um den Beschuldigten handelt. Somit ist für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte am 28. Mai 2022 um 6.49 Uhr den Personenwagen Mercedes-Benz […] auf der Hauptstrasse in Ueken, auf welcher die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt, gelenkt hat, als dieser mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 115 km/h gemessen worden ist.