Auf den Widerruf des dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 4. April 2022 gewährten bedingten Vollzugs für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 90.00 wurde verzichtet, der Beschuldigte stattdessen verwarnt und die Probezeit um 1 Jahr verlängert. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, er sei am 28. Mai 2022 um 06.49 Uhr mit dem Personenwagen Mercedes-Benz […], mit dem Kennzeichen «[…]», auf der Hauptstrasse in Ueken, Fahrtrichtung Herznach, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit 121 km/h gefahren, was nach Abzug der Sicherheitsmarge von 6 km/h eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h ergebe.