Dabei ist zu beachten, dass über alle drei bisherigen Gesellschaften der Konkurs eröffnet werden musste und bei den letzten beiden Gesellschaften Forderungseingaben im Konkurs von über Fr. 900'000.00 resultierten. Der Beschuldigte beherrscht nach wie vor die deutsche Sprache unzureichend. Auch in gesellschaftlicher sowie sozialer Hinsicht scheint er weit unterdurchschnittlich integriert zu sein. Das jüngste, noch knapp minderjährige Kind, zu welchem er nur ein Besuchsrecht hat, wird in diesem November volljährig. Aufgrund des Vollzugs der mehrjährigen Freiheitsstrafe wird sich ohnehin eine gewisse Einschränkung in der Ausübung des Besuchsrechts sowie allgemein des Kontakts einstellen.