Nachdem der Beschuldigte wiederholt gegen wechselnde Rechtsgüter gehandelt hatte, hat er nunmehr in weit schwerer wiegendem Ausmass gegen das Vermögen und das besondere Vertrauen in Urkunden sowie allgemein die Rechtspflege gehandelt. Der Beschuldigte wird deshalb wegen Misswirtschaft, mehrfachen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung sowie mehrfacher Geldwäscherei zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Angesichts der Deliktsbeträge von über Fr. 650'000.00 liegen schwerwiegende Vermögensdelikte vor. Er ist in einer Gesamtbetrachtung als unbelehrbarer Wiederholungstäter – wenn auch zunächst im Bereich der leichten Kriminalität – einzustufen.