4.3. Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft (siehe vorstehend). Es betraf Rechtsgüter wie die physische Integrität, das Vermögen oder ausländerrechtliche Interessen der Schweiz. Gelöschte Straftaten sind in der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1044/2019 vom 17. Februar 2020 E. 2.6). Der Beschuldigte wurde gemäss den Akten des Migrationsamts des Kantons Aargau (MIKA-Akten) - 34 -