52 AHVG vom Beschuldigten persönlich angeordnet wurde, tatsächlichen zurückzahlen wird, erscheint fraglich, zumal der Beschuldigte trotz seiner 9 Mehrfamilienhäuser und eines angeblichen Nettowerts dieser Liegenschaften nach Abzug der Hypotheken bisher noch nicht bezahlt hat. Jedenfalls hat der Beschuldigte mit seinem bisherigen Geschäftsgebaren private Gläubiger, aber vor allem den Staat mit ausstehenden Steuerforderungen um mehrere Fr. 100'000.00 geschädigt. Der (private) Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten vom 17. Juni 2022 ist dreiseitig (UA act. 2.1.2/2 ff.). Die meisten Betreibungen hat er – zumindest bisher – letztlich bezahlt.