Der Beschuldigte ist bei mehreren Gesellschaften – zunächst bei der AD._____ GmbH und schliesslich bei der B._____ AG sowie der E._____ GmbH (siehe vorstehend) – in (meist alleiniger) verantwortlicher Funktion tätig gewesen, die dann Konkurs gegangen sind. Alleine aus den letzten beiden Gesellschaften resultierten Forderungseingaben im Konkurs von über Fr. 900'000.00. Vor diesem Hintergrund relativiert sich die Integration in wirtschaftlicher Hinsicht.