4.2. Der 65-jährige Beschuldigte ist türkischer Staatsangehöriger. Er ist am 5. Oktober 1985 im Alter von 26 Jahren in die Schweiz gekommen. Er verfügt aktuell über eine Niederlassungsbewilligung. Mithin lebt er seit fast 39 Jahren in der Schweiz. Er ist (mehrfach) geschieden. Er hat drei erwachsene Kinder und ein noch knapp minderjähriges Kind. Er übt mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht aus, wobei das jüngste Kind unter der (alleinigen) Obhut der Mutter steht. Der Beschuldigte pflegt seine Kontakte nur im Rahmen eines Besuchsrechts. Alle Kinder wohnen in der Schweiz, wobei die jüngsten zwei Kinder bei seiner Exfrau im gleichen Mehrfamilienhaus wie der Beschuldigte wohnen.