Ausgehend von einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von rund Fr. 12'000.00, einem allgemeinen Abzug in Höhe von 20 % für Krankenkasse, Steuern und notwendige Berufskosten und den gemäss Entscheid des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau OF.2016.171 vom 14. März 2017 betreffend Ehescheidung (Beilage 6 der Verteidigung zur Hauptverhandlung, VA act. 317 ff.) einzig noch bestehenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den zwei jüngeren Kindern von gesamthaft Fr. 1'500.00 (der nacheheliche Unterhalt dauerte bis November 2022), ergibt sich ein Tagessatz von gerundet Fr. 270.00.