Der Beschuldigte hat einen Covid-19-Kredit von Fr. 223'549.00 sowie einen solchen von Fr. 70'037.00 unter wahrheitswidrigen Zusicherungen (erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung «aufgrund der Covid-19- Pandemie» namentlich hinsichtlich des Umsatzes; Verwendung ausschliesslich zur Sicherung der «laufenden Liquiditätsbedürfnisse») unterschriftlich beantragt. Er reichte diese (unwahre) Urkunde in der Folge bei der J._____ Bank bzw. bei der D._____ Bank ein, um einen Irrtum über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hervorzurufen.