Nichts zu seinen Gunsten ableiten kann er daraus, dass er keine Erfahrung als Verwaltungsrat sowie Geschäftsführer gehabt habe oder dass er «nur» während 5 Jahren die Schule in der Türkei besucht und keine Ausbildung abgeschlossen habe. Es zeugt vielmehr von einem grossen Mass an Unbekümmertheit und Verantwortungslosigkeit, die Geschäftsführung eines Unternehmens im Wissen darum zu übernehmen, dass man nicht über die notwendigen Kenntnisse sowie Fähigkeiten verfügt und sich diese auch nicht durch den Beizug geeigneter Berater beschafft. So führte er vor Obergericht lapidar aus, dass er zwar gesehen habe, dass es «falsch» laufe, er aber viel Arbeit gehabt habe (Protokoll, S. 5).