Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 23. Januar 2014 wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt. Die beiden weiteren Verurteilungen mit Urteil des Präsidiums des Bezirksgerichts Aarau vom 19. August 2021 wegen Missbrauchs von Ausweisen oder Kontrollschildern sowie mehrfachen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- oder Konkursverfahrens zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 800.00 und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 2. März 2022 wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz gemäss