Der Beschuldigte weist eine eigentliche Vorstrafe auf. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 23. Januar 2014 wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt.