2.5.3.1. Zur Verwendung der Bargeldbezüge sowie Auszahlungen liegen keine Belege oder Quittungen vor. Aus den vom Beschuldigten vor Vorinstanz eingereichten Bestätigungen ohne Datumsangabe von angeblichen ehemaligen Mitarbeitern der E._____ GmbH lässt sich bloss entnehmen, dass die sechs mit Namen aufgeführten Personen während der angegebenen Zeitperiode – im Übrigen drei davon betreffend das Jahr 2021 – den gesamten Lohn in bar erhalten hätten. Wie hoch der Lohn gewesen oder wie viel Geld an welchem Tag übergeben worden sein soll, ergibt sich daraus nicht.