_ GmbH dennoch einen zinslosen Kredit ausbezahlt erhält, worauf diese jedoch keinen Anspruch gehabt hätte. Insoweit sich der Beschuldigte vor der Unterzeichnung die Kreditvereinbarung nicht hätte erklären sowie übersetzten lassen, hat er sich bewusst für Nichtwissen entschieden, so dass er sich nicht darauf berufen kann, dass die Tatbestandsverwirklichung für ihn nicht antizipierbar gewesen ist. Es liegen weder Rechtfertigungs- noch Schuldausschlussgründe vor. Der Beschuldigte ist der Urkundenfälschung schuldig. - 19 -