2.4.3.2. Die Bank hatte lediglich die formale Vollständigkeit des Kreditantrags zu prüfen, wie die Begrenzung des beantragten Kredits auf 10 % des selbst deklarierten Umsatzes, was vorliegend eingehalten wurde. Der Beschuldigte hat als damals einziger einzelzeichnungsberechtigter Gesellschafter sowie Geschäftsführer in der Kreditvereinbarung explizit bestätigt, dass «alle Angaben vollständig» seien und der «Wahrheit entsprechen» würden (vgl. überdies Art. 11 Abs. 2 Covid-19-SBüV: «vollständig und wahr sind»).