1.4.1/36, 41, 45) erfolgt ist, überzeugt dies entsprechend wenig. Beim Bezug von Fr. 10'000.00 vom 3. April 2020 (UA act. 1.4.1/28) bringt der Beschuldigte ein Sammelsurium möglicher Gründe vor, nämlich eine Zahlung für Baumaterial, eine Anzahlung oder fürs Personal (VA act. 175), was entsprechend wenig überzeugt.